Gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Die Berichte über sexualisierte Gewalt an Kindern (sexuellen Missbrauch von Kindern), Kinderprostitution und Kinderpornographie der jüngeren Vergangenheit haben das Ausmaß dieser Verbrechen an Kindern und ihre institutionellen, gewerblichen und gesellschaftlichen Hintergründe deutlich gemacht. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverletzungen, die die davon betroffenen Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren und schädigen. Die bisher von der Politik ergriffenen Maßnahmen in den Bereichen Aufklärung, strafrechtliche Verfolgung, Therapie, Schutz, Prävention, Ächtung, Unterbindung und Bekämpfung der Ursachen sind unzureichend und müssen dringend verstärkt und erweitert werden.
Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Mit dem Fakultativprotokoll vom 25.5.2000 zur UN-Kinderrechtskonvention wenden sich die Unterzeichnerstaaten gegen den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie.
Amnesty International setzt sich im Rahmen seiner Arbeit für die Menschenrechte von Kindern auch gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie ein und fordert u.a., dass
• entsprechende Taten aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt werden,
• die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen für Kinder, die Opfer derartiger Taten geworden sind, bereitgestellt werden,
• wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegen derartige Menschenrechtsverletzungen ergriffen werden,
• Einrichtungen und Verbände, die Kinder betreuen oder mit Kindern arbeiten, angemessene Präventiv- und Schutzmaßnahmen ergreifen,
• Tourismus, der auf Sex mit Kindern abzielt, geächtet und unterbunden wird,
• die Herstellung, Verbreitung und Nutzung kinderpornographischer Inhalte im Internet verfolgt und gestoppt wird.
Problemfall Kirchen:
Seit 2010 befassen sich die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland intensiver mit den Fällen sexualisierter Gewalt an Kindern in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Der dabei deutlich gewordene Umfang und die strukturellen Ursachen dieser Straftaten sind erschreckend, die bisherigen Anstrengungen einer innerkirchlichen Aufarbeitung unbefriedigend. Dies hat zu einer intensiven Diskussion über eine stärkere staatliche Verantwortung bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext geführt.
Den Kirchen darf die Aufarbeitung der massenhaft in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen werden. Sie neigen dazu, sich zu rechtfertigen, und sind nur begrenzt dazu bereit und in der Lage, das eigene Versagen, einschließlich Leugnung und Vertuschung, offenzulegen und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Betroffeneninitiativen richten daher u.a. folgende Forderungen an die Politik:
• die konsequente strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt an Kindern in den Kirchen,
• die Einsetzung einer Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission durch den Bundestag,
• die finanzielle Unterstützung für die Selbstorganisation der Betroffenen,
• die angemessene Entschädigung der Opfer der Missbrauchsverbrechen durch die Kirchen,
• eine wirksame Prävention, die derartige Taten in Zukunft verhindert.
Ankündigungen umsetzen:
Es ist wichtig, dass die Regierungskoalition und Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Kinderschutz und Kampf gegen Kindesmissbrauch konsequent und zügig umsetzen. Zu den angekündigten Maßnahmen zählen u.a., dass
• die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich geregelt und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag eingeführt wird;
• das Bundeskriminalamt im Kampf gegen Kindesmissbrauch personell und technisch gestärkt wird;
• Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“ unterstützt werden;
• eine kindgerechte Justiz und Verwaltung den Kindern Gehör schenkt;
• die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit, begleitet und aktiv gefördert wird und wenn erforderlich die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.