Gegen Kinderarbeit

Gegen Kinderarbeit

Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.“

Weltweit ist die Zahl der Kinder in Kinderarbeit auf 160 Millionen gestiegen – das ist eine Zunahme um 8,4 Millionen Kinder in den letzten vier Jahren. Millionen weitere Mädchen und Jungen sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gefährdet, so ein Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) aus dem Jahr 2021. Die beiden Organisationen warnen davor, dass die Fortschritte bei der Überwindung von Kinderarbeit zum ersten Mal seit 20 Jahren ins Stocken geraten sind. Damit hat sich der bislang positive Trend umgekehrt: Zwischen 2000 und 2016 war die Zahl der Mädchen und Jungen in Kinderarbeit noch um 94 Millionen gesunken.

Die Zahl der jungen Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in Kinderarbeit ist deutlich angestiegen, so dass diese Altersgruppe nun weltweit etwas mehr als die Hälfte der von Kinderarbeit betroffenen Kinder stellt. Die Zahl der Kinder im Alter von fünf bis 17 Jahren, die besonders gefährliche Arbeit verrichten – also Tätigkeiten, die ihre Sicherheit, körperliche oder seelische Gesundheit bedrohen – ist seit 2016 um 6,5 Millionen auf 79 Millionen gestiegen.

Weitere wichtige Ergebnisse des Berichts:

  • 70 Prozent der Mädchen und Jungen in Kinderarbeit arbeiten im Agrarsektor (112 Millionen), gefolgt von 20 Prozent im Dienstleistungssektor (31,4 Millionen) und zehn Prozent in der Industrie (16,5 Millionen).
  • Fast 28 Prozent der Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren und 35 Prozent der Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die Kinderarbeit leisten, sind nicht in der Schule.
  • Kinderarbeit ist bei Jungen in allen Altersgruppen stärker verbreitet als bei Mädchen. Wenn jedoch Arbeiten im Haushalt, die mindestens 21 Stunden pro Woche umfassen, berücksichtigt werden, verringert sich der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Kinderarbeit.
  • In ländlichen Regionen ist Kinderarbeit fast dreimal so stark verbreitet (14 Prozent) wie in städtischen Gebieten (fünf Prozent).

Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 verpflichtet die Vertragsstaaten, Maß-nahmen zu ergreifen, um Kinder vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Arbeit, die ihrer Entwicklung schadet, zu schützen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt in der am 26.6.1973 beschlossenen Konvention 138 (Mindestalter-Konvention) die Altersgrenze, bis zu der Kinderarbeit im Normalfall verboten werden sollte, auf 15 Jahre fest. Mit der am 17.6.1999 beschlossenen Konvention 182 setzt sich die ILO für eine Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ein. Es handelt sich dabei um:

  • Sklaverei oder ähnliche Vorgehensweisen, wie der Verkauf oder Handel mit Kindern oder der Einsatz von Kindern in Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft;
  • erzwungene Arbeiten, einschließlich dem verpflichtenden Rekrutieren von Kindern, um sie in bewaffneten Konflikten einzusetzen;
  • der Einsatz von Kindern zur Beteiligung an Prostitution, der Herstellung von pornographischen Material und pornographischen Darbietungen;
  • der Einsatz von Kindern für illegale Handlungen, besonders in der Produktion oder dem Handel von Drogen;
  • Arbeit, die von ihrem Wesen her oder durch die Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, wahrscheinlich die Gesundheit, Sicherheit oder Moral der Kinder gefährdet.

Verantwortung deutscher Unternehmen:

Ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhne, Tote bei Fabrikbränden und zerstörte Regenwälder: Deutsche Unternehmen sind weltweit immer wieder in Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung verwickelt. Oft arbeiten sie mit Geschäftspartnern zusammen, für die Menschenrechte, Sozialstandards und Umweltschutz nicht zählen.

Deshalb hat sich Amnesty International zusammen mit vielen anderen Organisationen für ein starkes Lieferkettengesetz eingesetzt. Es soll dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen ihre Lieferketten transparent machen, und vermeiden, dass zum Beispiel Kinder für ihre Produkte ausgebeutet werden oder die Umwelt verseucht wird. Auch im Ausland soll nur mit Geschäftspartnern zusammengearbeitet werden, die soziale und ökologische Mindeststandards achten. Wer nichts unternimmt, um Menschenrechtsverletzungen in seiner Lieferkette zu vermeiden, soll dafür haften müssen.

Amnesty International hat das im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” daher begrüßt, bewertet es aber als lückenhaft. Es gilt für eine zu geringe Zahl an Unternehmen und nur eingeschränkt für indirekte Zulieferer. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Haftung bei Schäden fehlt ebenso wie konkrete Sorgfaltspflichten für Vertrieb und Export. Amnesty International fordert aus diesem Grund, dass die Bundesregierung sich an internationalen Standards orientiert und das Gesetz nachbessert.

Amnesty International beteiligt sich gegenwärtig an einer Kampagne für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz, d.h. für eine verbindliche europaweite Regelung, die alle Unternehmen auf menschenrechtliche sowie Umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet.

5. Februar 2024